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   BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77   

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BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77 (https://dejure.org/1977,3050)
BayObLG, Entscheidung vom 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77 (https://dejure.org/1977,3050)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juli 1977 - BReg. 1 Z 49/77 (https://dejure.org/1977,3050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuteilung der elterlichen Gewalt nach Aufgabe des Vorrechts des an der Scheidung schuldlosen Elternteils (Verschuldensprinzip); Auslegung des Begriffs des "Kindeswohls"; Ausschluss der Eignung zur Erziehung auf Grund eines nach der Scheidung begründeten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1733
  • BayObLGZ 1977, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 03.07.1951 - IV ZB 18/51

    Schuldausspruch und Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Unter Voranstellung des allein maßgebenden Kindeswohls hat das Familiengericht - im Beschwerdeverfahren das voll an seine Stelle tretende Beschwerdegericht (Keidel/Winkler RdNrn. 2, 3, Jansen RdNr. 12, je zu § 25 FGG) die Verhältnisse beider Eltern zu prüfen und gegeneinander abzuwägen; insbesondere sind ihre Persönlichkeit und ihre erzieherische Eignung (BGHZ 3, 52/53; BayObLG FamRZ 1975, 169 f. mit weit.Nachw.) in Betracht zu ziehen.

    Im Rahmen der gebotenen Abwägung aller Umstände begründen zwar Alter und Geschlecht des Kindes kein Vorrecht eines Elternteils (BGHZ 3, 52/60; BayObLGZ 1970, 6/15; 1974, 95/103; KG FamRZ 1959, 509/511).

  • BayObLG, 31.07.1974 - BReg. 1 Z 41/74

    Aufhebung verschiedener Beschlüsse im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Wann ein Minderjähriger diesen individuellen Reifegrad für Entscheidungen in persönlichen Belangen erreicht hat, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab (BayObLG FamRZ 1974, 534/536).

    Die Regelung der elterlichen Gewalt nach § 1671 BGB bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem subjektiven Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung des Kindes ( Art. 6 Abs. 2 GG ) und dem Grundrecht des Minderjährigen, d.h. des altersbedingt Schutzbedürftigen, auf Entfaltung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit ( Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG ; vgl. BayObLGZ 1974 317/319 f.).

  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Ferner sind die Folgen eines etwaigen Umgebungswechsels und die besonderen Umstände, denen im Einzelfall Bedeutung zukommt, zu beachten (BayObLGZ 1970, 6/15; 1974, 95/103 f.; BayObLG FamRZ 1976, 38/40; Senatsbeschluß vom 28.1.1977 BReg. 1 Z 149/76).

    Im Rahmen der gebotenen Abwägung aller Umstände begründen zwar Alter und Geschlecht des Kindes kein Vorrecht eines Elternteils (BGHZ 3, 52/60; BayObLGZ 1970, 6/15; 1974, 95/103; KG FamRZ 1959, 509/511).

  • BayObLG, 28.12.1961 - BReg. 1 Z 101/61
    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Bei der Regelung der elterlichen Gewalt ist überdies nicht ausschließlich auf die gegenwärtigen Verhältnisse und die nächste Zukunft abzustellen, sondern auch die weitere Entwicklung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1961, 383/587 f.: 1970, 6/15).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Elterliche Gewalt ist nichts anderes, als ein dem Interesse des minderjährigen Kindes dienendes Schutzverhältnis; sie ist den Eltern nicht um ihrer selbst, sondern um des Kindeswillen auferlegt (BGH FamRZ 1974, 595/597; 1976, 446; vgl. BVerfG NJW 1968, 2233/2235 rSp; Palandt BGB 36. Aufl. Einf. zu § 1626 Anm. 2).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, die - wie hier - an sich zur Aufhebung und Zurückverweisung der angefochtenen Entscheidung führen müßte, das Gericht der weiteren Beschwerde an die Stelle des Beschwerdegerichts tritt und dabei auch unter Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Sache selbst entscheiden kann, wenn diese ohne weitere Ermittlungen feststehen und die Sache zur (reformatorischen) Endentscheidung reif ist; es kann dabei eine selbständige, von der bisherigen abweichende tatsächliche Würdigung vornehmen (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; …
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Neues Verfahrensrecht ist daher grundsätzlich auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 139/146; BGHZ 7, 161 [BGH 23.09.1951 - V BLw 113/51]/167; 8, 378/379; 10, 266/282; …
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Neues Verfahrensrecht ist daher grundsätzlich auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 139/146; BGHZ 7, 161 [BGH 23.09.1951 - V BLw 113/51]/167; 8, 378/379; 10, 266/282; …
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Denn es ist ein allgemeiner, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltender Grundsatz, daß bei einem Wechsel der Gesetzgebung die angefochtene Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz allein im Rahmen des neuen und nicht des früheren, vom Beschwerdegericht angewendeten materiellen Rechts zu prüfen ist, wenn es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] /104; 10, 286/288; 36, 348; BGH NJW 1973, 417; …
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77
    Denn es ist ein allgemeiner, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltender Grundsatz, daß bei einem Wechsel der Gesetzgebung die angefochtene Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz allein im Rahmen des neuen und nicht des früheren, vom Beschwerdegericht angewendeten materiellen Rechts zu prüfen ist, wenn es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] /104; 10, 286/288; 36, 348; BGH NJW 1973, 417; …
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

  • BGH, 29.01.1953 - IV ZR 201/51

    Enteignung Sudetendeutscher

  • BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52

    Umstellung von Verbindlichkeiten aus Gutsüberlassungsverträgen

  • BayObLG, 22.09.1964 - BReg. 1a Z 207/64
  • OLG Hamm, 11.02.1972 - 15 W 56/72

    Anhörung des Jugendamtes; Verfahrensverstoß; Beschwerde; Aufhebung der

  • BayObLG, 01.04.1971 - BReg. 1 Z 47/70
  • BayObLG, 19.03.1965 - RReg. 1a Z 201/62
  • RG, 03.02.1932 - IX B 5/32

    Findet die Vorschrift der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 über die

  • OLG München, 26.08.2009 - 34 Wx 54/09

    Rechtsbeschwerde im Grundbuchverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit geänderten

    Denn es ist ein allgemeiner, auch im Grundbuchverfahren geltender Grundsatz, dass bei einem Wechsel der Gesetzgebung die angefochtene Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz allein im Rahmen des neuen und nicht des früheren vom Beschwerdegericht angewandten materiellen Rechts zu prüfen ist, wenn es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das strittige Rechtsverhältnis erfasst (BayObLGZ 1977, 200, 202 f., m.w.N.; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 16; Demharter GBO 26. Aufl. § 78 Rn. 10).
  • BayObLG, 02.08.1977 - BReg. 1 Z 67/77

    Aufhebung einer Regelung des persönlichen Verkehrs des nichtsorgeberechtigten

    Das Bayer. Oberste Landesgericht ist daher zur Verbescheidung der weiteren Beschwerde zuständig (Senatsbeschluß vom 6.7.1977 - BReg. 1 Z 49/77 = BayObLGZ 1977 Nr. 37 mit eingehender Begründung und weit.Nachw.).

    Auch deshalb gilt der Grundsatz, daß der freie, nicht manipulierte Wille eines Kindes in diesem Alter nicht übergangen werden kann (Senatsbeschluß vom 6.7.1977 - BReg. 1 Z 49/77 = BayObLGZ 1977 Nr. 37 mit weit.Nachw.).

  • OLG München, 18.08.2009 - 34 Wx 47/09

    Liegenschaftsrecht: Gesetzliche Neuregelung der Behandlung von Gesellschaften

    Denn es ist ein allgemeiner, auch im Grundbuchverfahren geltender Grundsatz, dass bei einem Wechsel der Gesetzgebung die angefochtene Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz allein im Rahmen des neuen und nicht des früheren, vom Beschwerdegericht angewandten materiellen Rechts zu prüfen ist, wenn es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das strittige Rechtsverhältnis erfasst (BayObLGZ 1977, 200, 202 f. m.w.N.; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 16; Demharter GBO 26. Aufl. § 78 Rn. 10).
  • BayObLG, 16.04.1980 - BReg. 2 Z 10/80

    Zur Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat deshalb nach dem Erlaß der Erstbeschwerdeentscheidung in Kraft getretenes neues sachliches Recht anzuwenden, wenn dieses nach seinem zeitlichen Geltungswillen den Verfahrensgegenstand erfaßt ( BayObLGZ 1971, 114 / 116 ff., 118; 1977, 200/202 f.;Keidel/ Kuntze/ Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 22 FN 12, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 15, je zu § 27 m. weit. Nachw.).
  • BayObLG, 09.05.1980 - BReg. 2 Z 16/80

    Zur Heilung formunwirksamer Vereinbarungen

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat deshalb nach dem Erlaß der Erstbeschwerdeentscheidung in Kraft getretenes neues sachliches Recht anzuwenden, wenn dieses nach seinem zeitlichen Geltungswillen den Verfahrensgegenstand erfaßt ( BayObLGZ 1971, 114 / 116 ff., 118; 1977, 200/202 f.;Keidel/ Kuntze/ Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 22 FN 12, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 15, je zu § 27 m. weit. Nachw.).
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